Der Beschuldigte transferierte einige Male Euro vom Eurokonto auf sein Schweizerfrankenkonto bei der P.________AG. Diese Überweisungen stellen allerdings keine Anlagen bzw. keinen Devisenhandel dar, wie dies der Beschuldigte darzustellen versuchte – ein versierter Finanzmann würde Devisen nicht auf diese Art handeln. Ohnehin nahmen die Kontosaldi nach den Überweisungen der Geschädigten sukzessive ab, weil der Beschuldigte Alltagsgeschäfte finanzierte, Rechnungen bezahlte, grössere Summen bar abhob oder weitere Darlehen gewährte (vgl. hierzu Ausführungen unter Ziff. 8 ff. hiernach).