7. Allgemeine Würdigung der Kammer 7.1 Zu den objektiven Beweismittel In den Akten befinden sich diverse Bankauszüge, welche Zeugnis über die finanzielle Situation des Beschuldigten geben (P.________AG: Schweizerfrankenkonto, Eurokonto; Q.________AG; R.________AG; S.________AG – keine Bankbeziehung mit dem Beschuldigten; T.________AG: Schweizerfrankenkonto, Kreditkartenkonto; N.________Bank [neu O.________AG]: Tradingkonto EUR; U.________AG; pag. 748 ff.). Diese ist in den Jahren 2011 bis 2014 als desolat zu bezeichnen. Die Kontosaldi bewegten sich durchgehend auf sehr tiefem Niveau, oftmals im Minusbereich.