Teilweise habe der Beschuldigte auch vorgehabt, die Darlehen gewinnbringend in Kunstgegenstände zu investieren. Im Übrigen bestehe als Sicherheit für die offenen Forderungen der Geschädigten das Aktienzertifikat der I.________AG über 560 Inhaberaktien, weshalb kein Schaden eingetreten sei.