8 Gegenzug sei die persönliche Haftung des Beschuldigten vereinbart worden. Man habe über verschiedene Möglichkeiten diskutiert, aber jeweils nichts Konkretes vereinbart. Der Beschuldigte habe die Geschädigten über die Risiken der verschiedenen Anlagemöglichkeiten informiert. Teilweise habe der Beschuldigte auch vorgehabt, die Darlehen gewinnbringend in Kunstgegenstände zu investieren.