als Angestellter oder Teilhaber der I.________AG ausgegeben zu haben. Er habe nicht den Anschein eines wohlhabenden, aus guter Familie stammenden und erfolgreichen Geschäftsmanns im Finanzbereich erweckt. Er sei tatsächlich freier Mitarbeiter der I.________AG gewesen. Die Geschädigten seien auf den Beschuldigten zugegangen und hätten ihn nach Anlagemöglichkeiten gefragt. Er habe mit den Geschädigten Darlehensverträge abgeschlossen, um einen Mehrwert zu erzielen. Wie dieser Mehrwert erzielt hätte werden sollen, sei dem Beschuldigten offen gestanden. Im