Als die Geschädigten die Rückzahlungen gefordert hätten, habe sie der Beschuldigte hingehalten oder durch Darlehen anderer Geschädigten (Teil-)Rückzahlungen geleistet (pag. 1195 ff.; vgl. zu den konkreten Vorwürfen betreffend der jeweiligen Geschädigten Ausführungen unter Ziff. 6 und Ziff. 8 ff. hiernach). Im Weiteren habe sich der Beschuldigte der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, indem er Auszüge der N.________Bank (heute O.________AG), datierend den 21.8.2013, 3.1.2014, 5.3.2014 und 2.7.2014, ge-