Der Beschuldigte sei davon ausgegangen, dass seine Angaben durch die Geschädigten nicht überprüft würden. Er habe die erhaltenen Darlehen weder auf einem Anlagekonto bei der I.________AG (oder sonst wo) investiert noch mit Kunstgegenständen gehandelt. Vielmehr habe er die Darlehen zwecks privater Ausgaben (weitere Darlehen, Alltagsausgaben, private Rechnungen) verbraucht. Als die Geschädigten die Rückzahlungen gefordert hätten, habe sie der Beschuldigte hingehalten oder durch Darlehen anderer Geschädigten (Teil-)Rückzahlungen geleistet (pag.