Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, sich gegenüber den Geschädigten als wohlhabender, aus reicher Familie stammender, gut situierter Mann ausgegeben zu haben. Obwohl der Beschuldigte kein regelmässiges Einkommen erzielt habe, privat verschuldet gewesen und von Freunden finanziell unterstützt worden sei, habe er sich als Finanzexperte bzw. Teilhaber der I.________AG ausgegeben. Nachdem er mit den Geschädigten ein Vertrauensverhältnis aufgebaut habe, habe er sie auf die Möglichkeit angesprochen, Geld gewinnbringend auf einem Anlagekonto der I.________AG anlegen oder in Kunstgegenstände investieren zu können.