5. Zur Anklageschrift und zur vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 25.2.2016 vorgeworfen, sich des gewerbsmässigen Betrugs begangen zwischen Dezember 2011 und August 2014 in Bern zum Nachteil von D.________, F.________, C.________ und G.________ schuldig gemacht zu haben (Ziff. 1 bis Ziff. 1.4 der Anklageschrift; pag. 1195 ff.). Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, sich gegenüber den Geschädigten als wohlhabender, aus reicher Familie stammender, gut situierter Mann ausgegeben zu haben.