5 VII. Die Beschlagnahmungen vom 30.12.2015 (Aktienpaket) sowie vom 08.06.2015 (Bild) seien aufzuheben. VIII. Die Zivilklagen seien auf den Zivilweg zu verweisen. IX. Es seien die notwendigen Verfügungen zu erlassen. Staatsanwältin M.________ beantragte ihrerseits Folgendes (pag. 1571 f.): I. A.________ sei schuldig zu erklären: