1547 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 14.11.2017 teilte die Verfahrensleitung den Parteien mit, die in den amtlichen Akten fehlende Seite 52 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung als pag. 1420.1 eingefügt zu haben. Die Parteien wurden mit einer Kopie von pag. 1420.1 bedient (pag. 1555). Im Übrigen wurde der Beschuldigte zu seiner Person und zur Sache befragt (pag. 1557 ff.). 3. Anträge der Parteien Rechtsanwalt E.________ stellte mit schriftlicher Eingabe vom 9.11.2017 die folgenden Anträge (pag. 1547):