Mit Verfügung vom 30.12.2016 wurde den Parteien bekannt gegeben, die Verfahrensleitung werde von Oberrichterin Bratschi an Oberrichter Schmid übergeben. Sie wurden über die neue Zusammensetzung der Kammer informiert (pag. 1489 ff.). Am 20.1.2017 reichte Rechtsanwalt J.________ ein Schreiben ein, in dem er erklärte, seine Advokatur aufzugeben. Der Beschuldigte habe Rechtsanwalt B.________ als neuen Anwalt mandatiert (pag. 1492 ff.). Mit Beschluss vom 23.1.2017 wurde vom Schreiben von Rechtsanwalt J.________ vom 20.1.2017 Kenntnis genommen und gegeben. Rechtsanwalt B.__