3 Auch D.________, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt E.________, verzichtete mit Schreiben vom 31.10.2016 auf die Erklärung einer Anschlussberufung und die Beantragung eines Nichteintretens auf die Berufung (pag. 1485). Fürsprecher L.________ teilte am 15.11.2016 mit, die Interessen von C.________ ab sofort nicht mehr zu vertreten (pag. 1487). Mit Verfügung vom 30.12.2016 wurde den Parteien bekannt gegeben, die Verfahrensleitung werde von Oberrichterin Bratschi an Oberrichter Schmid übergeben.