__ sowie von der Anschuldigung der Urkundenfälschung freizusprechen. Der Beschuldigte sei für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft angemessen zu entschädigen. Im Übrigen seien die Zivilklagen auf den Zivilweg zu verweisen und das eingezogene Aktienzertifikat Nr. ________ [recte: Nr. ________] (560 Inhaberaktion der Firma I.________AG; neu: K.________AG) sowie das eingezogene Bild dem Beschuldigten zurückzugeben. Die Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen und das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gestützt auf die eingereichte Kostennote gerichtlich zu bestimmen (pag. 1467 f.).