2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 20.7.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt J.________, am 29.7.2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1362). Mit Berufungserklärung vom 12.10.2016 bestätigte Rechtsanwalt J.________ die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils. Er beantragte, den Beschuldigten von der Anschuldigung des gewerbsmässigen Betrugs, begangen zum Nachteil von D.________, F.________, C.________ und G.________ sowie von der Anschuldigung der Urkundenfälschung freizusprechen.