2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘060.00 (zuzüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung in erster Instanz). 4. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1800.00 (zuzüglich der anteilsmässigen Kosten der amtlichen Verteidigung in oberer Instanz). Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 200.00 trägt der Kanton Bern. 36 II.