21. Kosten 21.1 Erste Instanz Der Beschuldigte wird wegen sämtlicher ihm vorgeworfener Delikte verurteilt. Er hat damit gestützt auf Art. 426 Abs. 1 StPO die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘060.00 (Betrag ohne Kosten der amtlichen Verteidigung in erster Instanz) vollumfänglich zu tragen.