20. Fazit Der Beschuldigte wird bei einer Probezeit von 2 Jahren zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 2‘800.00, und zu einer unbedingten Verbindungsbusse von CHF 700.00 verurteilt. Dies als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 11. August 2014. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wird auf 10 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung