Vom Bezirksamt Zofingen wurde er am 14. Juli 2006 wegen mehrfacher (geringfügiger) Veruntreuung verurteilt. Bei der anderen Vorstrafe handelt es sich um die Verurteilung vom 11. August 2014 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern, zu welcher vorliegend eine Zusatzstrafe auszusprechen ist. Die Vorstrafe wegen den geringfügen Vermögensdelikten lag im Zeitpunkt des hier zu bestrafenden Raufhandels und der Rassendiskriminierung bereits mehr als sechs Jahre zurück und sie erweist sich auch nicht als einschlägig.