Er bildete sich im Fussball weiter, erlitt jedoch auch noch eine Knieverletzung. Bis Ende 2015 lebte der Beschuldigte von Taggeldern der Unfallversicherung und Leistungen des Sozialdienstes. Seit dem 28. März 2015 (recte wohl: 2016) arbeitet er bei der W.________ als Chauffeur/Kurier. Zuvor hatte er sich als Juniorenverantwortlicher beim FC Y.________ engagiert (pag. 593 f.). Gemäss seinen Angaben verdient der Beschuldigte bei W.________ CHF 4‘500.00 monatlich. Seine Ehefrau erzielt ein Einkommen von CHF 2‘500.00 pro Monat. Der Beschuldigte gab an, Schulden/Betreibungen über gesamthaft CHF 30‘000.00 zu haben (pag.