Nachdem die Kammer aber eine Strafe in gleicher Höhe als angemessen erachtete, wie sie bereits von der Staatsanwaltschaft im Strafbefehl vom 11. August 2014 ausgefällt worden war, hat diese Abweichung im Ergebnis vorliegend keine für den Beschuldigten nachteilige Auswirkungen. 15.3 Asperierend werden von den 7-8 Strafeinheiten 5 Strafeinheiten berücksichtigt. 15.4 Es resultiert aufgrund des Gesamttatverschuldens aller Delikte eine (gedankliche) Gesamtstrafe von 55 Strafeinheiten.