Wie schwer solche Äusserungen wiegen, wurde auch bei den Einvernahmen der Betroffenen klar, als etwa der sehr objektiv aussagende K.________ zu Protokoll gab, der Beschuldigte habe «wirklich sehr schlimme Worte» gesagt. Art und Weise des Vorgehens / Verwerflichkeit des Handelns Zur Art und Weise der Begehung ist festzuhalten, dass die Äusserung nicht von langer Hand geplant war, sondern impulsiv im Rahmen der wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung erfolgte.