Jedenfalls wirkt sich dieser Aspekt aber nicht verschuldensmindernd aus. 13.3 Gesamttatverschulden und Einsatzstrafe für den Raufhandel Das Tatverschulden ist gesamthaft – immer mit Blick auf den Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – als leicht zu bezeichnen. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Fassung vom 19. Juni 2015 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für einen Referenzsachverhalt eines Raufhandels – „Gegenseitige Schlägerei mit je 3-4 Teilnehmern ohne Waffen od. ge-