_ weniger provokant auftreten können. Später – insbesondere zu Beginn des Raufhandels, als er von B.________ am Kragen gepackt worden war – hätte er sich ebenfalls deeskalierender verhalten und eine Armbewegung wie die ausgeführte unterlassen können. Auch im weiteren Verlauf hätte er sich zumindest auf reine Abwehrhandlungen beschränken können, selbst wenn es ein Stück weit verständlich erscheint, dass die Emotionen beim Beschuldigten nach dem erlittenen Treffer auf die Nase (zusätzlich) hochkochten und ein Rachebedürfnis bestand. Jedenfalls wirkt sich dieser Aspekt aber nicht verschuldensmindernd aus.