Verschuldenserleichternd wirkt sich hingegen aus, dass er am Schluss selbst eine Hirnerschütterung sowie eine Nasenbeinfraktur davontrug, welche eine Operation nach sich zog. 13.2 Subjektive Tatkomponenten Willensrichtung, Beweggründe und Ziele Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz. Er wollte aktiv am Raufhandel teilnehmen und die anderen Beteiligten schlagen. Unter diesem Titel ergibt sich keine Verschuldensminderung. Der Ursprung der Auseinandersetzung lag in einem zwischen der Familie des Beschuldigten und weiteren Bewohnern der Liegenschaft seit langem bestehenden Konflikt über den Gebrauch der Waschküche.