Er erlitt neben Bagatellverletzungen (Schürfwunden, Nasenbluten) eine Nasenbeinfraktur sowie eine Hirnerschütterung. Dabei handelt es sich nicht um besonders schwere Verletzungen, sondern rechtlich gesehen um einfache Körperverletzungen, welche zwar eine Operation erforderlich machten, jedoch im Übrigen relativ problemlos abheilten. Waffen oder gefährliche Gegenstände wurden nicht verwendet. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass zahlreiche weitere Personen als Zuschauer anwesend waren, von welchen einige auch als Schlichter eingriffen. Insbesondere letztere waren ebenfalls konkret gefährdet.