und K.________) geht klar hervor, dass die Fäuste «hin und her» flogen, der Beschuldigte seinerseits auch auf die anderen am Raufhandel beteiligten Personen «los wollte» und sogar zurückgehalten werden musste. Der Beschuldigte trat mithin selbst als Aggressor auf, auch wenn er womöglich keine weiteren Treffer mehr landete und letztlich der einzige Beteiligte war, der Verletzungen davontrug. Selbst wenn man im Übrigen davon ausgehen wollte, dass der Treffer im Gesicht von B.________ noch aus einer blossen Abwehrhandlung hinaus erfolgte, oder dass der Beschuldigte (wie von ihm, seiner Frau und L.___