(von hinten) am Kragen bzw. im Schulterbereich gepackt, umdrehte und dabei eine Armbewegung in Richtung von B.________ machte, nahm er zumindest in Kauf, diesen zu treffen und beging damit eine eventualvorsätzliche Tätlichkeit. Nachdem er als Reaktion darauf von B.________ selbst einen Faustschlag in das Gesicht erhalten hatte, wollte er ebenfalls auf diesen und die sich inzwischen ebenfalls beteiligenden D.________ und C.________ losgehen und versuchte zumindest, gegen diese (zurück) zu schlagen.