__ hinzugerufen. Diese befanden sich jedoch zu diesem Zeitpunkt im noch über 5 km entfernten Y.________ und mussten zuerst mit dem Auto zurück an die Bernstrasse fahren, was mindestens rund 10 Minuten gedauert haben dürfte. Ausserdem beruhigte sich bis zu deren Eintreffen die Situation zwischen dem Beschuldigten und C.________ einigermassen. Es kann daher nach Ansicht der Kammer nicht mehr von einem einheitlichen Tatgeschehen gesprochen werden. Insbesondere in zeitlicher Hinsicht knüpfte die nun folgende tätliche Auseinandersetzung nicht mehr unmittelbar an diejenige zwischen dem Beschuldigten und C.________ an.