, L.________, F.________ und G.________, ev. auch von H.________, B.________ M.________ und O.________) tatsächlich wahrgenommen. Es waren zudem weitere gänzlich unbeteiligte Personen anwesend (die Kinder von I.________, J.________, die Tochter von F.________, die Kinder von C.________, die Kinder des Beschuldigten sowie eine unbekannte Zahl weiterer 18 Nachbarn), welche die Äusserung wahrnahmen oder zumindest hätten wahrnehmen können. III. Rechtliche Würdigung