Der Beschuldigte äusserte gegen Ende der körperlichen Auseinandersetzung, mithin als er bereits verletzt worden war, sinngemäss, dass es im Kosovo-Krieg zu wenig ethnische Säuberungen gegen den albanischen Bevölkerungsteil gegeben habe bzw. dass Slobodan Milosevic zu wenig getan habe/ blöd gewesen sei, nicht alle Albaner umgebracht zu haben. Diese Äusserung wurde nicht nur von drei an der Auseinandersetzung aktiv beteiligten Personen (B.________, C.________ und D.________) sondern auch von mindestens vier nicht direkt involvierten weiteren Personen (K.________, L.________, F.________ und G.________, ev. auch von H.________, B.__