Der Beschuldigte habe die ganze Zeit provoziert (pag. 136 Z. 56 ff.). G.________ gab an, der Beschuldigte habe immer und immer wieder provoziert. Es habe rassistische Äusserungen gegeben, dass man «uns ethnisch hätte säubern sollen». Nicht gerade in dem Wort, aber in diesem Sinne. Das sei eine rechtsradikale Diskriminierung (pag. 129 Z. 77 ff.). Es habe schwere Beschimpfungen gegeben. Der Beschuldigte habe ein Zeichen mit drei erhobenen Fingern gemacht, das sei das Zeichen der Serben. Und dann habe er Sachen wie «Milosevic tat zu wenig, man hätte Euch ethnisch säubern sollen» gesagt (pag. 131 Z. 155 ff.).