_, indem sie mit Fäusten auf den Beschuldigten einschlugen. Der Beschuldigte erlitt dabei neben der Nasenbeinfraktur und Nasenbluten auch eine Hirnerschütterung und diverse Schürfwunden. Er verhielt sich selber aber nicht bloss passiv oder rein abwehrend. Vielmehr war der Beschuldigte von allem Anfang an streitsüchtig aufgetreten, hatte provoziert und war einer Eskalation offensichtlich nicht abgeneigt gewesen. Er nahm zumindest in Kauf, bei der unvermittelten Drehung und der dabei ausgeführten Armbewegung den hinter im stehenden B.________ im Gesicht zu treffen. Sodann teilte er in der Folge auch Faustschläge gegen B._______