Diese wurde bald zu einer tätlichen Auseinandersetzung, indem C.________ und der Beschuldigte begannen, sich gegenseitig zu schubsen und stossen. Die dabei anwesende aber ansonsten unbeteiligte Mutter von C.________, O.________, war in dieser ersten Phase des Geschehens unter nicht näher bekannten Umständen ohnmächtig geworden oder aus sonstigen Gründen zu Boden gegangen. Es wurde telefonisch der Hauswart, F.________, herbeigerufen, welcher sich zu diesem Zeitpunkt mit dem Mann von O.________ (und Vater von C.________), B.________, in einem Mazedonischen Club in Y.________ aufhielt.