__ hätten bereits mit Fäusten auf ihren Mann eingeschlagen, bevor B.________ hinzugekommen sei (pag. 98 Z. 58 ff., pag. 107 Z. 165 f.). Damit setzt sie sich in Widerspruch nicht nur zu den Aussagen von u.a. G.________ und K.________, sondern auch zu denjenigen des Beschuldigten selbst. Dieser sagte nämlich – im Übrigen übereinstimmend mit praktisch allen anderen Beteiligten (mit Ausnahme von L.________) – aus, der «erste richtige Schlag» sei derjenige von B.________ gegen ihn gewesen. Zuvor habe ihn C.________ lediglich auf die Brust gestossen, den Besen gegen ihn gerichtet und die Fäuste gezeigt (pag. 176 Z. 77 ff., pag. 183 Z. 130 ff., Z. 140 ff.).