110 Z. 291 f.). Weiter z.B., als der Beschuldigte meinte, zum Glück habe C.________ B.________ den Besen fallen gelassen, sonst wäre er vielleicht nicht mehr am Leben (pag. 183 Z. 150 f.), als er zu Protokoll gab, D.________ sei wie Vitali Klitschko, mit angezogenen Armen und die Hände zur Faust geballt, auf ihn zu gerannt (pag. 186 Z. 246), oder als er den untersuchenden Ärzten gegenüber im Regionalspital angab, er sei von circa. 30 Albanern angegriffen worden (pag. 81). Dies spricht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Auffällig ist sodann, dass H.________ zum Beispiel behauptete, C.________ und D.________ hätten bereits mit Fäusten auf ihren Mann eingeschlagen, bevor B._____