13 Schlag auf den Hinterkopf sprach, um seine darauffolgende Armbewegung gegen B.________ und den "Treffer" im Gesicht desselben zu rechtfertigen. Im Übrigen ist festzustellen, dass sich sowohl in den Aussagen des Beschuldigten als auch in denjenigen seiner Ehefrau deutliche Übertreibungstendenzen finden. So etwa, als H.________ aussagte, die Angreifer hätten genau geschaut, dass sie ihren Mann genau gegen den Kopf geschlagen hätten (pag. 107 Z. 176 f.), oder dass diese nonstop auf den Beschuldigten eingeschlagen hätten, so dass sie befürchtet habe, er sei jeden Moment tot (pag. 110 Z. 291 f.).