Im Übrigen stimmen die Aussagen dieser beiden Personen zum Beginn dieser zweiten Phase des Geschehens aber weitgehend mit denjenigen von C.________ und insbesondere des diesbezüglich glaubhaften D.________ überein. So gab B.________ zu Protokoll, als er zum Block zurückgekommen sei, habe er viele Nachbarn draussen, weinende Kinder und seine Frau am Boden liegend gesehen. Er habe sich von leicht hinten zum Beschuldigten begeben, diesen an der Schulter gepackt bzw. an der Jacke gepackt und gefragt, was los sei (pag. 205 Z. 30 ff., pag. 212 Z. 128 ff.).