und 112 ff., pag. 199 Z. 121 ff.). Der erste Schlag sei nicht von B.________, sondern vom Beschuldigten ausgegangen (pag. 199 Z. 113). Allerdings gab C.________ zunächst auch an, nicht zu wissen, wo genau der Beschuldigte seinen Vater getroffen habe, und dass es möglich sei, dass er vielleicht nicht richtig getroffen habe, so dass sein Vater nicht verletzt worden sei (pag. pag. 193 Z. 78 f. und 116 f.). Später sagte er dann hierzu in Widerspruch stehend aus, der Beschuldigte habe seinen Vater ins Gesicht geschlagen und letzterer habe sich dabei verletzt (pag. 199 Z. 123). Hinsichtlich seiner eigenen Beteiligung gab C.___