143 Z. 185 ff.). Auf Frage, ob er gesehen habe, dass der Beschuldigte jemanden geschlagen habe, gab K.________ zu Protokoll, dieser habe auch «auf diese» losgewollt. Er habe versucht, auf «die» loszugehen, aber er (K.________) habe es ja nicht zugelassen. Er habe also nicht gesehen, dass der Beschuldigte jemanden geschlagen habe (pag. 144 Z. 205 f.). Weder G.________ noch K.________ haben also gesehen, dass der Beschuldigte zu Beginn der Auseinandersetzung C.________ gestossen oder gar geschlagen hätte. Beide berichten aber übereinstimmend von einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden, wobei auch K.__