8 7.3.4 Die Aussagen von G.________ decken sich in entscheidenden Punkten mit denjenigen des aufgrund seiner fehlenden Zugehörigkeit zu den Gruppen A.________ und B.________ grundsätzlich glaubhaften K.________. Dieser sagte aus, der Beschuldigte und seine Frau hätten beim Hauseingang mit C.________ und M.________ [dessen Frau] gestritten (pag. 141 Z. 42 f.) Ob der Beschuldigte dabei C.________ gestossen habe oder nicht, wisse er nicht, das habe er nicht gesehen (pag. 143 Z. 201 ff.).