__ zugeschlagen habe (pag. 132 Z. 192 ff.). Auch bestätigte G.________, sich sicher zu sein, dass der Beschuldigte ebenfalls geschlagen habe. Dieser habe sicher B.________ getroffen. Die beiden hätten sicher einige Male zugeschlagen (pag. 130 Z. 93 ff.). Auf Vorhalt der gegenteiligen Aussagen von L.________, wonach der Beschuldigte nicht zugeschlagen habe, meinte G.________, man solle ihm ehrlich sagen, was man mache, wenn jemand auf einen einschlage. Wenn ihm jemand «eis git», sei es doch normal dass man sich wehre und «drein» schlage. Der Beschuldigte habe «klar auch» geschlagen (pag. 132 Z. 171 ff.). Nicht bestätigen wollte G.______