7 B.________ und dem Beschuldigten gestanden und habe deshalb nicht gesehen, wer zuerst geschlagen habe. Als C.________ auch habe «einsteigen» wollen und er (G.________) sich deshalb umgedreht habe, hätten der Beschuldigte und B.________ beide ihre Fäuste aufgezogen gehabt (pag. 129 Z. 66 ff.). Er blieb aber dabei, dass B.________ den Beschuldigten getroffen habe, es habe angefangen zu «tätschen» (pag. 129 Z. 87). Der Schlag von B.________ sei der erste gewesen, den er gesehen habe. Er habe gehört, wie es «getätscht» habe, sich umgedreht und gesehen, wie B.________ zugeschlagen habe (pag.