Abschliessend hielt G.________ nochmals fest, er wolle niemanden in Schutz nehmen. Der erste Schlag sei von B.________ gekommen, aber danach hätten alle drei geschlagen (pag. 124 Z. 103 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 6. November 2013, also rund 14 Monate später, bestätigte G.________ zunächst, bei der polizeilichen Einvernahme die Wahrheit gesagt zu haben (pag. 128 Z. 48). Sodann beschrieb er zunächst gleichbleibend die anfängliche verbale Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und C.________ und das nachfolgende Eintreffen von B.________ (pag. 129 Z. 59 ff.).