_) sei zu ihr gegangen und habe sich um sie gekümmert. In der Zwischenzeit seien die Männer auf den Rasenplatz gegangen und er habe nicht mehr genau mitbekommen, wer dann was gemacht habe (pag. 123 Z. 41 ff.). Auf entsprechenden Vorhalt bestätigte G.________, dass es richtig sei, das C.________, B.________ und D.________ auf den Beschuldigten eingeschlagen hätten. Er fügte aber an, dass der Beschuldigte selbst «ganz klar auch zugeschlagen» habe (pag. 124 Z. 73 f.). Wahrscheinlich habe nur deshalb einzig der Beschuldigte Verletzungen davon getragen, weil er die anderen nicht getroffen habe (pag. 124 Z. 79 f.). Abschliessend hielt G._____