Im Unterschied zu ihrem Mann gelang es ihr hingegen nicht, den zeitlichen Ablauf der Auseinandersetzung zutreffend widerzugeben. Abschliessend gilt es in genereller Hinsicht zu bemerken, dass bei einem dynamischen Geschehen wie dem vorliegend zu beurteilenden keine übermässigen Anforderungen an die Aussagen gestellt werden dürfen. Insbesondere kleinere Ungereimtheiten und Unterschiede in den Wahrnehmungen der verschiedenen Personen lassen sich ohne weiteres dadurch erklären und führen nicht zwingend zur Unglaubhaftigkeit der entsprechenden Aussagen.