und A.________, sind die Ehegatten K.________. Ihre Ausführungen erscheinen objektiv und unparteiisch und mit der Verteidigung ist festzuhalten, dass Herr und Frau K.________ augenscheinlich bemüht waren, korrekt auszusagen. Die Schilderung von K.________ ist denn auch stringent und er räumte stets ein, wenn er etwas nicht wusste. Einschränkend muss angefügt werden, dass er aber nicht die ganze Auseinandersetzung selbst beobachtet hat. Auch seine Frau, L.________ war bemüht, die Wahrheit zu sagen. Im Unterschied zu ihrem Mann gelang es ihr hingegen nicht, den zeitlichen Ablauf der Auseinandersetzung zutreffend widerzugeben.