Gerade wer die eigene Gruppe tendenziell eher schützt, belastet ein Mitglied der eigenen Gruppe kaum wahrheitswidrig. Dies trifft im vorliegenden Fall – wie nachfolgend aufzuzeigen sein wird – insbesondere auf G.________, den Sohn des mit der Familie A.________ in einem angespannten Verhältnis stehenden Hauswarts F.________, zu. Vorab anlässlich seiner ersten, tatnahen Einvernahme, belastete G.________ mehrere Mitglieder der eigenen Gruppe erheblich. Wie auch die Verteidigung anerkennt, kommt seinen Aussagen daher ein erhöhter Beweiswert zu. Gruppenneutral und damit grundsätzlich glaubhafter als die Mitglieder der Gruppen B.________ und A.________, sind die Ehegatten K.________.