Sie bleiben im vorliegenden Verfahren ohne Relevanz. Wie die Vorinstanz in genereller Hinsicht weiter zu Recht feststellt, finden sich zahlreiche Widersprüche zwischen den Aussagen der Mitglieder der Gruppen A.________ und B.________. Bei beiden Gruppen findet sich zudem die Tendenz, die eigene Rolle zu beschönigen und die andere Gruppe in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Personen der eigenen Gruppe werden dabei grundsätzlich in Schutz genommen. Beidseitig sind auch Übertreibungstendenzen vorhanden. Widersprüchliche Angaben finden sich aber auch innerhalb der eigenen Gruppe. Mit der Vorinstanz ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Beteiligten der Gruppen A._____