182 Z. 108 f.). Bei den Mietern der Wohnblocks an der Bernstrasse handelte es sich fast ausschliesslich um Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Nebst den sprachlichen Unterschieden scheint es auch ethnische Differenzen gegeben zu haben (vgl. Anzeigerapport, pag. 9, und Aussagen Beschuldigter, pag. 185 Z. 232 ff.). B.________, C.________ und D.________ wurden mit Strafbefehlen vom 27. Januar 2014 wegen Raufhandels schuldig erklärt. Alle drei haben ihre Verurteilung akzeptiert. Es ist insofern unbestritten, dass diese Personen aktiv an der Auseinandersetzung beteiligt waren.